Übersicht - Kaiserreich Gold
Kaiserreich Goldmünzen
-
Angebot20 Mark Goldmünze Hamburg Stadtwappen
In der Zeit des Deutschen Kaiserreiches ließ die Freie Hansestadt ...
€ 563,80
anzeigen
inkl. MwSt. zzgl. Versand -
10 Mark Preußen Wilhelm I - diverse
Die Goldmünzen 10 Mark Wilhlem I aus Preussen stammen aus ...
€ 289,56
anzeigen
inkl. MwSt. zzgl. Versand -
1 Stück verfügbar20 Mark Preussen Wilhelm I - diverse
Die Goldmünzen 20 Mark Wilhelm I. wurden im deutschen Kaiserreich ...
€ 560,63
anzeigen
inkl. MwSt. zzgl. Versand -
Angebot20 Mark Preussen Wilhelm II - diverse
Die Kaiser Wilhelm II. 20 Mark Goldmünze stammt aus der ...
€ 600,18
anzeigen
inkl. MwSt. zzgl. Versand
Weitere Informationen zum Bereich Kaiserreich Gold
Goldmünzen aus dem Deutschen Kaiserreich, welche von 1877 bis 1915 von den verschiedenen Prägeanstalten geprägt wurden, sind vor allem unter Sammlern sehr geschätzt, besonders mit den Portraits von Wilhelm I und Wilhelm II auf der Wertseite. Jedoch werden die Münzen aus dem Deutschen Kaiserreich auch als Anlagemünzen gehandelt.
Die Kaiserreich Goldmünzen gibt es mit den Nominalen 5 Mark, 10 Mark und 20 Mark. Die Motive der jeweiligen Kaiser sind heutzutage sehr gern im Handel gesehen.
Kenndaten der Goldmünzen des Kaiserreiches:
- Prägeanstalten: Berlin, Hannover, Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt
- Material: Gold
- Herkunftsland: Deutschland
- Start der Prägung: 1877
- Ende der Prägung: 1915
- Nominal: 5 Mark, 10 Mark, 20 Mark
- Feingehalt: 900,0/1000
- Mehrwertsteuer: 0 %
Daten, Abmessungen und Gewicht der Goldmünzen des Kaiserreiches:
Feingewicht | Feinheit Anteile | Durchmesser | Nennwert |
1,79 g | 900,0/1000 | 17 mm | 5 Mark |
3,5 g | 900,0/1000 | 19,5 mm | 10 Mark |
7,17 g | 900,0/1000 | 22,5 mm | 20 Mark |
Geschichte der Goldmünzen des Kaiserreichs:
Bereits im Jahr 1871 entstand der Gedanke, das Deutsche Kaiserreich mit einer gesetzlichen und einheitlichen Währung zu vereinen. Ursprünglich sollte diese einheitliche Währung aus 15, 20 und 30 Markstücken in Gold bestehen. Dennoch entschied man sich zunächst, lediglich 10 Mark und 20 Mark Stücke zu prägen, diese wurden Kronen genannt. Im Jahr 1873 kam noch die halbe Krone, das 5 Mark Stück hinzu. Die Goldmünzen des Deutschen Kaiserreiches wurden bis zum Ende der Weimarer Republik als offizielle Währung genutzt. Erst 1938 wurden sie durch die Reichsmark der Nationalsozialisten abgelöst.
Motivdesign der Goldmünzen des Kaiserreichs:
Die Rückseite der Goldmünzen des Kaiserreiches zeigten die jeweiligen Kaiser im Portrait. Dies waren:
- 1871 bis 1888 Wilhelm I
- 1888 Friedrich III
- 1888 bis 1918 Wilhelm II
Die Hansestädte Bremen, Lübeck und Hamburg prägten statt den jeweiligen Kaisern auch die Staatwappen auf die Motivseite, was jedoch kein Problem aus Herrschersicht darstellte.
Die Vorderseite der Münzen zeigt durch alle Jahrgänge hinweg den Reichsadler, welcher mehrmals verändert wurde.
Kaiserreich Goldmünzen kaufen:
Ob beim Edelmetallfachhändler oder bei Banken und Sparkassen, fast überall kann man Goldmünzen aus dem Deutschen Kaiserreich erwerben. Auch über Internetplattformen wie die Onlineshops der Fachhändler kann man Münzen des Deutschen Kaiserreichs erstehen.
Kaiserreich Goldmünzen verkaufen/Ankauf:
Wenn man Goldmünzen des Kaiserreichs veräussern möchte, bieten sich Banken, Sparkassen und der spezielle Edelmetallfachhandel dazu an. In der heutigen Zeit bieten viele Händler auch die Möglichkeit, die Münzen des Deutschen Kaiserreichs auch über die Produktshops im Internet zu verkaufen, dies spart Bearbeitungszeit.
Kaiserreich Goldmünzen anonym kaufen:
Man kann Goldmünzen des Kaiserreichs auch anonym erwerben. Dies nennt man anonymes Tafelgeschäft. Bei vielen Banken und Fachhändlern bietet sich die Möglichkeit dazu. Der Maximalbetrag für ein anonymes Tafelgeschäft beträgt 1.999,- €. Sollte der Endbetrag der erstandenen Münzen mehr als 1.999,- € betragen, so sind Banken und der Fachhandel verpflichtet, die Daten des Käufers aufzunehmen und zu speichern.
Die Kaiserreich Goldmünzen und die Mehrwertsteuer:
Die Kaiserreich Goldmünzen sind bezüglich aller Stückelungen gemäß den Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nr. 2 der Richtlinie 2006/112/EG der Europäischen Union in Deutschland und in den Ländern der EU von der Mehrwertsteuer befreit.
Goldmünzen aus dem Kaiserreich zu tagesaktuellen Handelspreisen im An- und Verkauf.